Waffensachkunde nach §7 Waffg
Weiterbildung
Die Waffensachkunde nach § 7 WaffG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung, die Personen befähigt, sicher und verantwortungsvoll mit Schusswaffen umzugehen, um die Erteilung eines Waffenscheins zu ermöglichen.
Karrieremöglichkeiten
Die Waffensachkunde nach § 7 WaffG eröffnet Sicherheitskräften Karrieremöglichkeiten im Bereich des bewaffneten Personenschutzes, in sicherheitsrelevanten Positionen bei Behörden und im privaten Sicherheitssektor, wo der Umgang mit Schusswaffen erforderlich ist.
Kenntnisse
In der Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG werden Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Schusswaffen, waffenrechtliche Bestimmungen, Gefahrenprävention sowie grundlegende Kenntnisse in Technik und Handhabung von Waffen vermittelt.
Das sind die Voraussetzungen, um an dem Kurs teilnehmen zu können
Förderfähigkeit (Bildungsgutschein)
Gute Deutschkenntnisse
Körperliche und psychische Eignung
Eintragungsfreies Führungszeugnis
Verantwortungsbewusstsein
Es ist möglich, ohne einen Bildungsgutschein an dem Kurs teilzunehmen und die Kosten selbst zu tragen